Exoten & Vögel

Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht
Wer sich für die Haltung exotischer Tiere entscheidet, übernimmt nicht nur Verantwortung für das Tier, sondern auch rechtliche Pflichten. In Deutschland unterliegen viele Exoten – darunter zahlreiche Schlangen, Echsen und Vögel – der gesetzlichen Meldepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung.
Dies dient dem Schutz bedrohter Arten und der Kontrolle des legalen Handels. Halter müssen ihre Tiere unmittelbar nach dem Erwerb bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) anmelden.

Das gilt auch für Landschildkröten
Besonders wichtig ist dies bei den beliebten europäischen Landschildkröten (z. B. Griechische oder Maurische Landschildkröte). Da sie streng geschützt sind, benötigen sie: