Exoten & Vögel

Wichtiger Hinweis zur Meldepflicht
Wer sich für die Haltung exotischer Tiere entscheidet, übernimmt nicht nur Verantwortung für das Tier, sondern auch rechtliche Pflichten. In Deutschland unterliegen viele Exoten – darunter zahlreiche Schlangen, Echsen und Vögel – der gesetzlichen Meldepflicht nach der Bundesartenschutzverordnung.
Dies dient dem Schutz bedrohter Arten und der Kontrolle des legalen Handels. Halter müssen ihre Tiere unmittelbar nach dem Erwerb bei der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung) anmelden.

Das gilt auch für Landschildkröten
Besonders wichtig ist dies bei den beliebten europäischen Landschildkröten (z. B. Griechische oder Maurische Landschildkröte). Da sie streng geschützt sind, benötigen sie:

 


2 Wellensittiche von privat zu vermitteln
22.07.2026
Text der Besitzerin:
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Es handelt sich um ein harmonisches Paar, das ausschließlich gemeinsam abgegeben werden soll. Das grüne Männchen ist etwa 2,5 Jahre alt. Das weiße Weibchen ist uns vor etwa drei Jahren zugeflogen. Vermutlich war sie damals noch sehr jung. Da sie nicht alleine bleiben sollte und sich kein Besitzer finden ließ, haben wir kurze Zeit später das Männchen dazugeholt. Seitdem leben die beiden zusammen und verstehen sich sehr gut.
Beide Vögel sind gesund, munter und leben in einem großen Käfig mit viel Beschäftigungsmaterial. Der Käfig kann bei Bedarf ebenfalls übernommen werden.
Da mir das Wohl der beiden sehr am Herzen liegt, wünsche ich mir ein dauerhaftes und liebevolles Zuhause mit artgerechter Haltung.
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Bei Interesse bitte eine Mail an [email protected] mit Angabe Ihrer Telefonnummer, wir leiten die Mail direkt an die Besitzerin weiter.