FUNDTIER – wie gehe ich vor?

 

Rechtsgrundlage: Laut Gesetzgrundlage § 90 BGB ist festgelegt, dass ein Fundtier zwar keine Sache ist, jedoch rechtlich gelten die gleichen Vorschriften wie für eine Fundsache. Dies bedeutet für Sie: wenn sie ein Tier aufgefunden haben, dann müssen Sie es melden am besten bei der Gemeinde oder im Tierheim, damit wir eine Möglichkeit haben, die Besitzer zu finden. Vorab ist immer ein Bild mit Angabe wo und wann zugelaufen an das Tierheim sehr hilfreich, 50 % von den Posts in FB, Instagram oder Homepage führen zu den Besitzern. Zuständig für Fundtiere oder herrenlose Tiere ist grundsätzlich, die Gemeinde in der das Tier aufgefunden wurde (Ordnungsamt). Da diese natürlich sehr selten Unterbringungsmöglichkeiten haben, kommen die Tierheim ins Spiel. Diese versuchen alle Tiere (Haustiere) aufzunehmen im Rahmen ihrer Kapazität.

 

Wildtiere /Wildkatzen bzw. Streunerkatzen können im Tierheim nicht untergebracht werden, da das Einsperren dieser Tiere auch vom Tierschutzbund ganz klar als Tierquälerei benannt wird. Wer eine wilde Katze mit Panikattacken in einer Quarantänebox einmal gesehen hat, weiß wovon die Tierpfleger sprechen.

 

Wenn Sie auf Katzen treffen, die in einem sehr gepflegten Zustand sind, sollte bedacht werden, dass bei uns im Ostalbkreis 90 % der Katzen einen Besitzer haben, deshalb lassen Sie uns die Tiere vorab ausschreiben und bringen sie diese nicht ohne Absprache einfach ins Tierheim.

 

Bei Hunden sollten Sie versuchen den Hund zu sichern, sofern er keine Aggression aufweist. Da weder die Polizei. Ordnungsamt oder Tierheimitarbeiter sofort an der Fundstelle sein können, ist das Risiko , dass der Hund schon nach kurzer Zeit schon einige Kilometer weiter ist sehr groß.

 

Verletzte Tiere:

Offensichtlich verletzte Tiere gehören direkt zum Tierarzt. Wir im Tierheim Dreherhof haben keinen Tierarzt vor Ort, nicht so wie man es oft im Fernsehen sieht von München oder Berlin, dazu fehlen uns die finanziellen Mittel und Platzmöglichkeiten. Welcher Tierarzt Dienst hat sehen sie im Internet.


Es  muss eine Fundtieranzeige beim Tierarzt ausgestellt werden. Diese Fundtieranzeige muss entweder direkt von Ihnen als Finder oder vom Tierarzt mit den Gemeinden abgesprochen werden bzw. schriftlich per Mail verschickt werden. Grundsätzlich muss die Gemeinde die Notfallversorgung übernehmen. Größere Operationen müssen mit der Gemeinde besprochen werden. Wenn niemand zu erreichen ist dürfen normale Notfallbehandlungen gemacht werden, natürlich keine großen Operationen, keine Kastration oder Impfung. Nur Notfallbehandlung um das Weiterleben des Tieres zu sichern oder auch mal um das Tier vom Leiden zu erlösen. Diese Entscheidung liegt beim Tierarzt. Nachbehandlungen bzw. größere Operationen werden vom Tierarzt mit den Ausschussmitgliedern des Tierschutzvereines besprochen.